Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung durch: Frank Faller, Tannenweg 3, 79868 Feldberg-Bärental (Vermieter)
In diesem Abschnitt sind alle wichtigen Informationen rund um unsere AGBs zusammengefasst. Grundsätzlich gelten diese Regelungen bei Vertragsabschluss, sprich bei der Bestätigung der Buchung für die BLACKFOXREST Ferienwohnung.
1. Vertragsabschluss: Buchungswünsche können über die Buchungsanfrage oder schriftlich per E-Mail an blackfoxrest@web.de vorgenommen werden. Falls der gewünschte Termin frei ist, erhält der Mieter vom Vermieter eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Aufstellung sämtlicher Kosten. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach vollständig erfolgter Zahlung rechtskräftig.
2. Rücktritt des Vertrags/Stornierung: Bis zu 14 Tage vor der Anreise kann der Mieter kostenlos stornieren. Der Mieter zahlt im Falle einer Stornierung in den 14 Tagen vor der Anreise 80% des Gesamtpreises. Bei einer Nichtanreise wird dem Mieter der Gesamtpreis der Buchung berechnet. Der Aufenthalt kann schriftlich per E-Mail storniert werden.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer privaten Reiserücktritt-Versicherung! Hintergrund: Ein positiver Corona-Test oder eine Corona-Erkrankung eines Reiseteilnehmers ist kein außergewöhnlicher Umstand mehr und rechtfertigt keinen kostenfreien Reiserücktritt!
3. Bezahlung: Bei einer verbindlichen Buchung ist mit Eingang der Buchungsbestätigung der dort festgelegte Betrag innerhalb einer Woche durch Überweisung vorzunehmen.
4. An- und Abreise: Die Ferienwohnung steht am Anreisetag normalerweise ab 17 Uhr zur Verfügung sowie am Abreisetag bis 11 Uhr. Abweichungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung in einem ordnungsgemäßen besenreinen Zustand zu übergeben und sämtliche Schlüssel müssen zurückgegeben werden an den Vermieter. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat der Vermieter das Recht dem Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Ferienwohnung) in Rechnung zu stellen. Dem Mieter steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist
5. Aufenthalt: Die Ferienwohnung wird nur für die vertraglich vereinbarte Personenanzahl (siehe Buchungsbestätigung) zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Die Nutzung der Ferienwohnung zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Der Vermieter behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
6. Pflichten des Mieters: Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel oder Schäden bestehen oder während der Mietzeit auftreten, bitten wir den Mieter uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z. B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
7. Haustiere: Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig dem Vermieter vorzulegen. Vom vorgenannten Grundsatz ist der Vermieter berechtigt weitere Ausnahmen zu machen. Der Mieter hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in der Ferienwohnung auf, werden pauschal EUR 250,00 für eine Sonderreinigungsgebühr seitens des Vermieters in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Mieter des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen hiergegen vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Mieter steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass der Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
8. Rauchen: Das Rauchen in der Wohnung ist strengstens untersagt. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht vom Mieter Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung der Ferienwohnung in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist. Dem Mieter steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
9. Partys/Veranstaltungen: Partys/Veranstaltungen sind nicht erlaubt. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht vom Mieter Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung der Ferienwohnung in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Mieter steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
10. Internetnutzung: Dem Mieter wird durch den Vermieter im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden. Der Mieter darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Mieter ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Mieter stellt den Vermieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Mieter oder durch Dritte mit dem Wissen des Mieters verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss des Vermieters an Dritte ist dem Mieter untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Mieter für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber dem Vermieter einzustehen. Im Übrigen behält sich der Vermieter vor, den Internetanschluss des Mieters bei Rechtsverstößen zu sperren.
11. Verjährung: Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs. 1 BGB). Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Mieters aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand: Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen des Mieters gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
13. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.